Die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums behält nur befristet ihre Gültigkeit. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ist der Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Erst ab Eingang des Fördermittelantrages bei der Bewilligungsbehörde darf mit dem Vorhaben begonnen werden, alles andere wäre förderschädlich.
HINWEIS:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Programm „Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)“. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie unter: www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027
Bewilligungsstelle der LEADER Region Zwönitztal- Greifensteinregion ist:
Dienstsitz:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Förderung Ländlicher Raum
Bergstraße 7
09496 Marienberg








