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Aufrufe Kleinprojektförderung

Entscheidungsgremium hat getagt...

Mit der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 26.03.2026 wurden die Beschlüsse zur Vergabe der Fördermittel innerhalb der Kleinprojekteförderung gefasst.

In diesem Jahr wurde - verglichen mit den Vorjahren 2019 bis 2025 - leider kein Eingang einer auskömmlichen Anzahl von Anträgen verzeichnet. Antragsberechtigt waren Vereine, Stiftungen sowie Kirchgemeinden. In der Summe sind es 25 engagierte Akteure, die dem Aufruf folgten und ihre Ideen konkret ausformulierten. Nach Sichtung und intensiver Prüfung der Vorhabendokumente wurde ein Ranking nach einheitlichen Kriterien aufgestellt. Unter Berücksichtigung dieses Arbeitsmittels und des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets können sich nun 24 Antragsteller auf die baldige Ausschüttung der Fördermittel freuen. 

Für das verbleibende Budget haben wir einen zweiten Aufruf gestartet - gezielt für Kommunen. Auch die Auswahlentscheidung der dortig eingegangen Projekte wurde am 26.03.2026 von unserem Gremium getroffen. In der Folge ergab sich erneut ein Restbudget. Trotz der äußerst problematischen Zeitschiene, entschied sich die Region für einen weiteren kommunalen Aufruf. Die Auswahlentscheidung erfolgte zum 13.04.2026 im Umlaufverfahren. 2 Anträge konnten hierbei noch positiv berücksichtigt werden.

Wir danken an dieser Stelle allen - auch den nicht positiv gevoteten Antragstellern - für ihr unermüdliches Engagement innerhalb unserer Region.

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Die Projekte müssen bis zum 15. August 2026 abgeschlossen und auch jegliche Rechnungslegung erfolgt sein. Der Auszahlungsantrag wird folgend zum Download zur Verfügung gestellt..

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Dokument zur Auszahlung der Zuwendung aus dem Aufruf 01-2026-RB-ZWG vom 08.12.2025 und 02-2026-RB-ZWG vom 09.02.2026 und 03-2026-RB-ZWG vom 27.03.2026:

pdf  Auszahlungsantrag Kleinprojekteförderung 2026.pdf

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements weiterhin via E-Mail und/ oder Telefon zur Verfügung.

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Förderhinweis Regionalbudget - Gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Staatsministerium für Infrastruktur und Landentwicklung, Freistaat Sachsen /Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt. Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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