Entscheidungsgremium hat getagt...
Mit der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 03.04.2025 wurden die Beschlüsse zur Vergabe der Fördermittel innerhalb der Kleinprojekteförderung gefasst.
In diesem Jahr wurde - verglichen mit den Vorjahren 2019 bis 2024 - eine solide & gleichbleibend hohe Anzahl von Anträgen verzeichnet. Antragsberechtigt waren Vereine, Stiftungen sowie Kirchgemeinden. In der Summe sind es 30 engagierte Akteure, die dem Aufruf folgten und ihre Ideen konkret ausformulierten. Nach Sichtung und intensiver Prüfung der Vorhabendokumente wurde ein Ranking nach einheitlichen Kriterien aufgestellt. Unter Berücksichtigung dieses Arbeitsmittels und des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets können sich nun 24 Antragsteller auf die baldige Ausschüttung der Fördermittel freuen.
Wir danken an dieser Stelle allen - auch den nicht positiv gevoteten Antragstellern - für ihr unermüdliches Engagement innerhalb unserer Region.
Die Projekte müssen bis zum 03. November 2025 abgeschlossen und auch jegliche Rechnungslegung erfolgt sein. Der Auszahlungsantrag wird folgend zum Download zur Verfügung gestellt.
Dokumente zur Auszahlung der Zuwendung aus dem Aufruf 01-2025-RB-ZWG vom 09.12.2024
Auszahlungsantrag Kleinprojekteförderung 2025.pdf
Anlage Belegliste - Auszahlungsantrag Kleinprojekteförderung 2025.pdf
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements weiterhin via E-Mail und/ oder Telefon zur Verfügung.
037346 687-11 oder -17
10.12.2024
Punktgenau & Regional / 2024
Das sogenannte Regionalbudget ermöglicht der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine eine punktgenaue und regionale Förderung von Kleinprojekten. Seit 2019 erfuhren insgesamt 138 Projekte finanzielle Unterstützung zur Umsetzung ihrer Ideen. Die gute Nachricht für alle Vereine, Stiftungen und Kirchgemeinden:
Wir starten erstmalig im Winter mit einem Aufruf. Ihr Vorteil: mehr Zeit für die Projekt-Umsetzung!
Der Aufruf zur Kleinprojekteförderung ist am 9. Dezember 2024 gestartet
Grundlegender Indikator und Definition für ein Kleinprojekt ist dabei eine maximale Investitionssumme von 20.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 7.500 Euro. Es wird ein Fördersatz von 80 Prozent gewährt.
Nutzen Sie Ihre Chance und nehmen auch Sie mit Ihrer Institution an dem Aufruf teil.
Anträge können bis zum 10.02.2025 beim Regionalmanagement der LEADER-Region eingereicht werden. Die Umsetzung der Projekte muss nach der im Apirl stattfindenden Auswahlentscheidung bis zum 03.11.2025 abgeschlossen sein.
Folgend stehen Ihnen der Aufruf sowie alle für eine Projekteinreichung relevanten Dokumente zum download zur Verfügung.
Aufruf- und Antragsdokumente Kleinprojekteförderung 2024
01_Aufruf_Regionalbudget_2025 (PDF)
02_Aufruf_Regionalbudget_2025_Kurzfassung (PDF)
03_Projektantrag_Regionalbudget_2025 (PDF)
04_Anlage_Angebotsvergleich_Regionalbudget_2025 (PDF)
05_Unterlagencheckliste_Regionalbudget_2025 (PDF)
06_Auswahlkriterien_Regionalbudget-2025 (PDF)
Für Anfragen und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements nach vorheriger Terminvereinbarung via E-Mail, Telefon oder Videokonferenz gern zur Verfügung.
037346 687-11 oder -17
Anmerkung - Folgende Kommunen der Zwönitztal-Greifensteinregion können von der Kleinprojekteförderung profitieren: Amtsberg, Auerbach, Burkhardtsdorf, Drebach, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Gelenau, Geyer, Gornsdorf, Thum, Zwönitz.
Gefördert durch:

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Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt. Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.



