Hinweise zur Einhaltung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen
Welche Logos sind zu verwenden?
Zwingender Förderhinweis zur Kennzeichung von LEADER-Vorhaben:
Konkrete Hinweise zur Einbindung des Emblems werden mit dem Bewilligungsbescheid übermittelt.
Zusätzlicher Hinweis auf die Zuständigkeit der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine:
Wie und wo sind die Logos sichtbar zu machen?
- Internetauftritt und/ oder Social Media
Gültig für alle Vorhaben unabhängig der Zuwendungshöhe
Über Vorhaben, die mit Mitteln des ELER kofinanziert werden, hat der Begünstigte die Öffentlichkeit wie folgt zu informieren, dies gilt für alle Vorhaben unabhängig von der Höhe der öffentlichen Unterstützung.
Falls der Begünstigte eine für professionelle/berufliche/gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite betreibt (gilt auch für Internetauftritte von Verbänden, Vereinen, Landkreisen, Kommunen etc.), hat der Begünstige während der Durchführung des Vorhabens (Zeitraum vom Vorhabenbeginn bis mind. zum Ende der Zweckbindungsfrist) die Öffentlichkeit auf der Internetseite über folgende Inhalte zu informieren:
• eine Kurzbeschreibung des Vorhabens
• die Ziele und mögliche Ergebnisse des Vorhabens
• die Verwendung des Emblem der Union wie in 1. abgebildet
> Layoutvorgaben und Download-Dateien werden auf folgender Website zur Verfügung gestellt: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten-11947.html?_cp=%7B%7D
• die Verwendung des Logos der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine mit dem Zusatz „unterstützt durch die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine“
> Logo wird bei Mitteilung der Auswahlentscheidung übermittelt
- Internetauftritt und/ oder Social Media
Gültig für alle Vorhaben unabhängig der Zuwendungshöhe
Auf Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblätter, Flyer, Mitteilungsblätter, Lehrgangsmaterialien, Präsentationen, audiovisuelles Material, etc.) und Plakaten der aus dem ELER-finanzierten Vorhaben und Aktionen ist die Kofinanzierung durch die Union deutlich sichtbar hervorzuheben. Dies erfolgt mit dem Aufbringen des Emblems der Union inkl. Schriftzug.
Die Aufbringung des Emblems der Union gilt auch für Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial, das von den Begünstigten auf freiwilliger Basis erstellt wurde.
Weiterhin ist das Logo der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine einzubinden.
• Verwendung des Emblem der Union wie in 1. Abgebildet
> Layoutvorgaben und Download-Dateien werden auf folgender Website zur Verfügung gestellt:
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten-11947.html?_cp=%7B%7D
• die Verwendung des Logos der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine mit dem Zusatz „unterstützt durch die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine“
> Logo wird bei Mitteilung der Auswahlentscheidung übermittelt
- Erläuerungstafel
wird automatisch mit dem Bewilligungsbescheid von der Bewilligungsbehörde übersendet
Bei LEADER-Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 10.000 € ist eine Erläuterungstafel an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anzubringen.
Nachweis über die Einhaltung
Der Nachweis des Begünstigten ist mit dem ersten und letzten Auszahlungsantrag anhand eines Screenshots/ bzw. Fotos zu erbringen.
WICHTIG Eine Nichteinhaltung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen kann zu Sanktionen (Kürzung der Förderung) führen.
Quelle und weiterführende Informationen
Alle weiteren Informationen zur Informations- und Publizitätsvorschrift zum GAP-Strategieplan 2023 - 2027 finden Sie unter folgendem Link bzw. gehen Ihnen als Anlage zum Bewilligungsbescheid zu.
Die hier aufgeführten Informationen zu den "Vorschriften zur Veröffentlichung ab 2024" gibt es auch als PDF-Download:
Einhaltung Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen