Handlungsfeld Nr. IV: Bilden
Maßnahmeschwerpunkt: IV a) und b)
Maßnahmenbezeichnung:
IV a) Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
IV b) Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten
| Höhe des Budgets: | 100.000 EUR |
| Basisfördersatz: | 40 % |
| Zuschussobergrenze: | 65.000 EUR |
Aufrufdokumente zum Download:
Förderinhalt Maßnahme 4a und 4b
Unterlagen-Checkliste Handlungsfeld IV
Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
Auswahlkriterien zum Handlungsfeld IV



